Inhalt:
Inhalt:
Inhalt:
Inhalt:
Inhalt:
Inhalt:
|
Niclas Baumer, Kastellan von Saanen Saanens Weg zur Befreiung Vorwort Alle 25 Jahre wird im Landhaus Saanen Johann Jakob Romangs Schauspiel "Der Kastellan von Saanen" aufgeführt. Das Stück hat mich als Kind so fasziniert, dass ich darüber als zwanzigjähriger Seminarist eine Geschichtsarbeit geschrieben habe. 1995 habe ich das Manuskript überarbeitet und veröffentliche es hier zum ersten Mal. Es ist der Versuch, die von Johann Jakob Romang in ein Theater umgestaltete Sage über Niclas Baumer mit dem geschichtlichen Geschehen dieser Zeit zu vergleichen. Dabei habe ich erfreut festgestellt, dass der Grundgedanke in Romangs Schauspiel wie in der Dissertation von Dr. Gottfried Aebersold über die Geschichte der Landschaft Saanen derselbe ist und in beiden Werken stark betont wird. Johann Jakob Romang wuchs in Gsteig auf, er lebte von 1830 - 1884. Sein wohl berühmtestes Werk, das auch Aufnahme in den Gedichtband des Staatlichen Lehrmittelverlags Bern (1947) gefunden hat, ist das Mundartgedicht "Der Friesewäg". Der Amtsbezirk Saanen, bestehend aus den Gemeinden
Gsteig,Lauenen und Saanen, gehörte nicht immer zum
Kanton Bern. Das SchauspielNiclas Baumer, der Kastellan von Saanen Vaterländisches Schauspiel von J.J.Romang Ort der Handlung: Schloss Vanel und Dorf Saanen Zeit der Handlung: l398 Inhaltszusammenfassung Das Schauspiel beginnt mit einer Szene im Landhaus
Saanen. Niclas Baumer, der Kastellan von Saanen,
empfängt das von den Abgeordneten der Talschaften
Gsteig, Lauenen, Turbach und Saanen gesammelte Geld, das zum
Loskauf der freiheitseinschränkenden Rechte der
Herrschaft gesammelt wurde. Auf dem Schloss Vanel unterhält sich indessen der vierzehnjährige Graf Rudolf der Jüngere mit seinem Vormund Divonne. Dieser rät Rudolf, die von Rudolfs Vater an die Saaner verkaufte Freiheit nicht zu anerkennen. Pater Florian, den sie als Ratgeber beiziehen, ist ganz der Meinung Divonnes. Dennoch weigert er sich, den in seiner Kutte aufbewahrten Freiheitsbrief gleich zu verbrennen. Als der Kastellan und Antoinette die Szene betreten wird über den Freiheitsbrief verhandelt. Divonne und Pater Florian verhindern, dass Rudolf den Brief bereitwillig aushändigt. Baumer unterhält sich im Anschluss mit seiner Geliebten Antoinette. Er versucht sie dazu zu bewegen, bei der Herausgabe des begehrten Dokuments behilflich zu sein. Antoinette wirft Baumer vor, das Vaterland der Liebe vorzuziehen und wirft ihm den Verlobungsring vor die Füsse und entflieht... Im zweiten Akt fragt Käthchen Würsten bei
Antoinette um eine Dienststelle an. Angeblich kommt sie von
Lauenen nach dem Schloss Vanel, um eine unglückliche
Liebe zu vergessen. Sie wird als Zofe angestellt. Im Landhaus Saanen geht es indessen rauh zu. Es werden
Gerüchte über Baumer und Antoinette
weitergetragen, die Lorenzo verbreitet hat: Der Kastellan
soll das zum Loskauf erforderliche Geld seiner "Buhlin"
Antoinette dargebracht haben. Zingre, der dieses
Gerücht nur all zu gerrne glaubr, gerät in einen
handgreiflichen Zwist mit Clawi Baumer. Der Kastellan
betritt die Szene und trennt die Streithähne. Clawi
erwähnt den Grund ihres Zwistes. Ihre letzten Worte lauten: Mein armes Land, zerklüftet und
zerspalten, Damit öffnet sie Baumer die Augen. Gleichzeitig gestehen sie sich ihre Liebe neu, die durch das Verhältnis des Kastellans zu Antoinette erkaltet war. Käthchen scheidet von Baumer mit dunklen Vorahnungen. Am nächsten Morgen besprechen sich der Kastellan,
Heinrich Würsten, dessen Sohn Ruof und Clawi Baumer.
Sie sind entschlossen, den Freiheitsbrief zu beschaffen,
wenn nötig mit Gewalt. Danach machen sie sich auf den
Weg zur Landsgemeinde. Dort tut der Kastellan seinen Plan
kund: er wird mit Clawi und Ruof Würsten den Brief
holen gehen, während Zingre, sein ehemaliger Feind, die
Landsgemeinde leitet. Hier ist der Brief, für den ich
sterben muss, Ein Reiter kommt herangesprengt, zuerst halten ihn alle
für den Kastellan, doch es ist Graf Rudolf. Um das
aufgebrachte Volk zu beruhigen berichtet nun Käthchen,
wie dieser ihr ermöglicht hat, den Kastellan zu warnen,
dass er also immer auf der Seite der Saaner gestanden
sei.
Saanens Weg zur Befreiung Verhältnisse zur Grundherrschaft In der Stiftungsurkunde des Klosters Rougemont werden das Saanetal und die Grafschaft Greyerz erstmals erwähnt. Das Kloster wurde etwa um 1080 vom Grafen Wilhelm von Greyerz gegründet. Dabei wird dem Kloster das umliegende Gebiet und ein Mann namens Walter von Kastell geschenkt. Oberhalb des Grischbachs, im Saanenland also, übernimmt das Kloster zusätzlich die Zehntenrechte von Graf Wilhelm. Aus diesen Schenkungen ist die mächtige Stellung, die das Haus Greyerz innehat, ersichtlich. Die deutschsprachigen Saaner besiedelten vom Simmental und vom Wallis her das Gebiet im Oberlauf der Saane, das in den Urkunden als eine Wildnis beschrieben wird. Wie Walter von Kastell waren die ersten Bauern, die ins Saanenland zogen, alle unfreien Standes.Zwar waren sie nicht Leibeigene, doch mussten sie sich einer Reihe von freiheitseinschränkenden Bestimungen fügen und hatten einen ansehnlichen Teil ihres Ertrages an die Herrschaft abzuliefern. Befreiungsurkunde von 1312 Unter vielen anderen Pflichten waren die Saaner der
Tallia unterworfen. Diese verpflichtete sie
einerseits zu einer Abgabe von Geld, Getreide und
Milchprodukten, andererseits - und das war für die
Saaner schlimmer - band sie die Tallia an ihre Scholleass
zum Beispiel ein Bauernsohn aus dem Saanenland nicht das
Recht besass, wieder auszuwandern. Die Standeseinheit Neben den achzig im Oktober 1312 befreiten Saanern gab es schon damals etwa achtzig, die bereits losgekaufte Freie, "homines liberi" waren. Auch 1324 wird noch unterschieden zwischen homines liberi (vor 1312 frei) und homines affranchesati (1312 befreit). Alle sind aber noch der Mainmorte unterworfen (s. weiter unten).Vom Jahre 1312 an bildeten die Saaner, bestehend aus den Orten Saanen, Gstaad, Gsteig, Lauenen und Abländschen eine politische Gemeinde. Das Zusammenhalten war ihre Stärke. Sie wurden dadurch zu grossen Geldleistungen fähig. Bald würde sich erweisen, von welcher Bedeutung das sein würde. Greyerz beteiligte sich am Laupenkrieg und erlitt dabei
grossen finanziellen Schaden.
Spanndienste: Es bestand die Pflicht, mit den eigenen Tieren das Feld ihres Herrn zu pflügen. Wenn dies nicht möglich war (man denke an einen Bauern aus dem Lauenental) konnte als Ersatz auch ein Geldbetrag entrichtet werden. Handdienste: Üblich war das sogenannte "Mädertauwen", ein Tagwerk mit der Sense musste auf herrschaftlichem Gut ausgeübt werden. Auch hier war eine Geldentschädigung möglich. Wachtdienst: Jeder Inhaber einer Feurstelle, also jeder Hausbesitzer, hatte während einer bestimmten Zeit auf der Burg Vanel Wachtdienst zu leistn oder musste er auch hier bezahlen. Feuerstatthühner: Von jeder Feuerstelle wurde jährlich ein Huhn eingezogen. Weitere Verpflichtungen der "usages" waren Getreideabgaben und gelegentlich die "chevauchée", d.h. Kriegsdienst oder Entschädigung dafür.
Die Mainmorte galt zu der Zeit als deutliches Merkmal der
Unfreiheit. Sie schränkte die Testierfreiheit ein, die
Saaner konnten also nicht über ihr Vermögen
verfügen bevor sie starben. Wo bestimmte Erben nicht
vorhanden waren, fiel der Besitz des Verstorbenen der
Herrschaft zu.
Dies war eine Abgabe der Landwirtschaft und bestand aus dem verarbeiteten Milchertrag (Butter, Käse etc.) von 2-3 Tagen.
Abgabe, die bei Kauf oder Verkauf als Anerkennung des
Obereigentümerrechtes an die Herrschaft bezahlt werden
musste.
Auf Getreidemühlen, Sägewerken und Stampfmühlen sowie auf Backöfen lasteten zusätzliche besondere Zinsabgaben.
Loskauf von allen herrschaftlichen Bodenzinsen, Steuern, Rechten und Abgaben 1448 Die grosse Geldnot im Jahre 1448 zwang Graf Franz I,
seine gesammten grundherrlichen Bezüge an die Saaner zu
verkaufen. Diese wurden in die Kirche zusammengerufen, wo
sie darüber abzustimmen hatten, ob sie dazu bereit
seien, die hohe Summe, die dafür verlangt wurde, zu
bezahlen.
Der Kastellan Der Kastellan vertrat die Herrschaft in der Verwaltung
der Landschaft. Er war erster: Der Kastellan wurde von der Herrschaft eingesetzt. Zuerst war es kein Einheimischer. Doch bereits 1439 hatten die Saaner einen eigenen Kastellan durchgesetzt, 1500 wurde ein Saaner als Kastellan im Gesetz verankert. Der erste Saaner Kastellan war Niclas Boumer d. ältere. Die Amtsdauer betrug 3 Jahre. Der Kastellan konnte von der Herrschaft abgesetzt werden, falls diese mit ihm nicht zufrieden war. Der Landesvenner Er war von Anfang an ein Einheimscher und war für die Angelegenheiten im innern der Landschaft Saanen verantwortlich. Der Venner war es, der in Kriegszügen als Heerführer das Banner zu tragen hatte. Er vertrat die Interessen der Landleute gegenüber der Herrschaft und war somit eigentlich eine Ergänzung zum Kastellan. Neben diesen beiden wichtigsten Beamten in der Verwaltung gab es weitere weniger wichtige wie den Landschreiber, den Landseckelmeister und verschiedene Vögte. Die Landsgemeinde Sie war die gesetzgebende Behörde in der Selbstverwaltung Saanens. Beamtenwahlen (ausser Kas-tellan), Gerichtssachen, kriegerische Abmachungen und vieles mehr unterlag der Landsgemeinde. Zugelassen wurden alle Männer ab dem 14. (!) Altersjahr. Das Landrecht (von der Landsgemeinde bestimmt) bildete die gültigen Rechtsordnungen. Dabei gab es ein geschriebenes und ein ungeschriebenes Recht. Bei Entscheiden wurden oft die Räte der Ältes-ten beigezogen, die sich auf überlieferten ungeschriebenen Abmachungen beriefen. Das Landrecht war selbsterworbenes Gewohnheitsrecht. Daneben besass aber auch die Herrschaft das Recht, Ordnungen und Bestimmungen zu erlassen. Mit der zunehmenden Befreiung jedoch wurde die herrschaftliche Gewalt nur noch dazu verwendet, die von den Saanern selbst bestimmten Gesetze zu bestätigen. Graf Rudolf (1397) war ziemlich mild zu den Saanern, er mischte sich wenig in ihre Angelegenheiten und liess ihnen freie Hand. Mit Graf Anton (1429) jedoch gab es verschiedentlich Reibereien. Oft musste ein Schiedsgericht beigezogen werden, das aus Räten von Bern und Freiburg bestand. Als dann ab 1439 der Kastellan ein Einheimischer war, gelangten die Saaner zur wirklichen Selbständigkeit: die Geschäfte Saanens wurden an der Landsgemeinde erörtert. Der Kastellan, der die Herrschaft vertrat war zwar anwesend und leitete die Landsgemeinde. Doch da er aus eigenen Reihen stammte, war die "Vertretung der Herrschaft" eine reine Formsache. Die ganze Landschaft Saanen bildete einen einzigen Gerichtsbezirk. Es gab drei verschiedene Gerichte, denen allen der Kastellan im Namen der Herrschaft vorstand. 1. Das Untergericht Es behandelte kleinere Zivilsachen und versammelte sich in Gstaad. Es wurde durch den Kastellan alle drei Jahre neu zusammengesetzt. 2. Das "gricht" Es bestand immer aus denselben, besonders vereidigten Männern, die von der Landsgemeinde dafür bestimmt wurden. Ihm unterstanden grössere Zivilsachen und kleinere Strafsachen. Daneben hatte es noch allerlei andere Geschäfte der Landsgemeinde zu besorgen; vor allem führte es dringende Angelegenheiten, mit denen man nicht bis zur Landsgemeinde warten konnte, aus. 3. Das "gmein landgricht" Dieses Gericht war das oberste Gericht der Landschaft
Saanen. Es behandelte schwere Kriminalsachen, entschied
über Leben und Tod , erteilte Freiheitsstrafen und
peinliche Strafen, Strafen also, die ans Blut gingen. Man
könnte es also auch als Blutsgericht bezeichnen.
Vergleich: Theater - historisches Geschehen "Zeit der Handlung: 1398": Es liegt auf der Hand, dass dieses Datum geschichtlich nicht zutreffen kann. Die Saaner hatten ja erst 1439 den ersten eigenen Kastellan. Der Grund liegt darin, dass J.J.Romang das ganze Geschichtsgeschehen vereinfacht hat: Fortan wird nimmermehr in unserm Land Die ersten zwei Zeilen meinen die Abgaben, von denen sich
die Saaner erst 1448 losgekauft hatten. Die anderen beiden
Zeilen stimmen mit dem geschichtlichen Datum überein,
hier wird auf die Main-morte angespielt. Die Befreiung davon
erfolgte tatsächlich 1398. Mit einigen Abweichungen und Zutaten hat Romang mit Niclas Baumer den "Tell des Saanenlandes" geschaffen; durch den heldenhaften Tod wird er uns noch fast sympathischer als Schillers Schweizerheld. Diese Abweichungen sind aber Details im Vergleich zum Grundgedanken, den Romang im Schauspiel treffend hervorhebt, und den auch Gottfried Aebersold in seiner Dissertation über die Ge-schichte Saanens stark hervorhebt: Die Wichtigkeit der Einigkeit und des Zusammenhaltens der Saaner. Hier noch einmal die von mir aus gesehen wichtigste Stelle aus dem "Kastellan": Käthchen spricht zum Banner: Zwei Farben weisst zusammen du zu
halten. Ohne dieses "Zusammenhalten" wären die Saaner wohl schwerlich zu solchen Leistungen, besonders finanzieller Art, fähig gewesen. Und ohne diese Leistungen hätten scih die Saaner kaum Schritt für Schritt von der anfangs schwer auf ihnen lastenen Grundherrschaft zu Selbständigkeit und Freiheit durchringen können.
|