kultursaanen.ch

Niclas Baumer, der
Kastellan von Saanen

Inhalt:














 

Inhalt:



















Inhalt:





















Inhalt:
























Inhalt:


















Inhalt:

 

Niclas Baumer, Kastellan von Saanen

Saanens Weg zur Befreiung

Vorwort

Alle 25 Jahre wird im Landhaus Saanen Johann Jakob Romangs Schauspiel "Der Kastellan von Saanen" aufgeführt. Das Stück hat mich als Kind so fasziniert, dass ich darüber als zwanzigjähriger Seminarist eine Geschichtsarbeit geschrieben habe. 1995 habe ich das Manuskript überarbeitet und veröffentliche es hier zum ersten Mal.

Es ist der Versuch, die von Johann Jakob Romang in ein Theater umgestaltete Sage über Niclas Baumer mit dem geschichtlichen Geschehen dieser Zeit zu vergleichen. Dabei habe ich erfreut festgestellt, dass der Grundgedanke in Romangs Schauspiel wie in der Dissertation von Dr. Gottfried Aebersold über die Geschichte der Landschaft Saanen derselbe ist und in beiden Werken stark betont wird.

Johann Jakob Romang wuchs in Gsteig auf, er lebte von 1830 - 1884. Sein wohl berühmtestes Werk, das auch Aufnahme in den Gedichtband des Staatlichen Lehrmittelverlags Bern (1947) gefunden hat, ist das Mundartgedicht "Der Friesewäg".

Einleitung

Der Amtsbezirk Saanen, bestehend aus den Gemeinden Gsteig,Lauenen und Saanen, gehörte nicht immer zum Kanton Bern.
Bis ins Jahr 1555 war die Landschaft Saanen ein Teilgebiet der Grafschaft Greyerz.Um diese Zeit machten die Grafen von Greyerz Konkurs. Greyerz wurde zwischen Bern und Freiburg aufgeteilt, wobei Saanen zu einer Landvogtei Berns wurde.
Die Grafschaft Greyerz war in Herrschaftsgebiete eingeteilt.Die Herrschaftsherren der Landschaft Saanen hausten auf der Burg Vanel, die heute nur noch als Ruine zu besichtigen ist. Peter IV von Vanel erhielt dann 1342 die Grafenwürde, seitdem werden in der Folge die Herrschaftsherren als Grafen betitelt.
Das Haus Greyerz, ursprünglich reich und mächtig, machte durch Kriegszüge grosse Schulden bei Freiburg und Bern, die dann schliesslich zum Konkurs führten.
Die vorliegende Schrift vergleicht historisches und legendäres Geschehen und zeigt auf, dass die Saaner wesentliches beitrugen zu ihrer Freiheit und Selbständigkeit.

Das Schauspiel

Niclas Baumer, der Kastellan von Saanen

Vaterländisches Schauspiel von J.J.Romang

Ort der Handlung: Schloss Vanel und Dorf Saanen

Zeit der Handlung: l398

Inhaltszusammenfassung

Das Schauspiel beginnt mit einer Szene im Landhaus Saanen. Niclas Baumer, der Kastellan von Saanen, empfängt das von den Abgeordneten der Talschaften Gsteig, Lauenen, Turbach und Saanen gesammelte Geld, das zum Loskauf der freiheitseinschränkenden Rechte der Herrschaft gesammelt wurde.
Zingre, der frühere Kastellan, mahnt Baumer daran, seine Pflicht zu tun und den Freiheitsbrief zu be-schaffen. Aus einem Gespräch, das der Kastellan mit seinem Neffen Clawi Baumer führt geht hervor, dass Zingre und der Kastellan seit je her verfeindet sind.
Ein Streit zwischen Clawi und Zingre, dem Vater seiner Geliebten Maria entsteht. Zingre bezeichnet den Kastellan als unfähig und stolz. Heinrich Würsten schlichtet den Streit. Käthchen, dessen Tochter, berichtet nun, dass das Gerücht umhergehe, Niclas Baumer mache Antoinette Vaugrenant, der Wittwe des verstorbenen Grafen Rudolfs des Älteren, den Hof. Sie deutet an, dass sie der Sache auf den Grund gehen werde.

Auf dem Schloss Vanel unterhält sich indessen der vierzehnjährige Graf Rudolf der Jüngere mit seinem Vormund Divonne. Dieser rät Rudolf, die von Rudolfs Vater an die Saaner verkaufte Freiheit nicht zu anerkennen. Pater Florian, den sie als Ratgeber beiziehen, ist ganz der Meinung Divonnes. Dennoch weigert er sich, den in seiner Kutte aufbewahrten Freiheitsbrief gleich zu verbrennen. Als der Kastellan und Antoinette die Szene betreten wird über den Freiheitsbrief verhandelt. Divonne und Pater Florian verhindern, dass Rudolf den Brief bereitwillig aushändigt. Baumer unterhält sich im Anschluss mit seiner Geliebten Antoinette. Er versucht sie dazu zu bewegen, bei der Herausgabe des begehrten Dokuments behilflich zu sein. Antoinette wirft Baumer vor, das Vaterland der Liebe vorzuziehen und wirft ihm den Verlobungsring vor die Füsse und entflieht...

Im zweiten Akt fragt Käthchen Würsten bei Antoinette um eine Dienststelle an. Angeblich kommt sie von Lauenen nach dem Schloss Vanel, um eine unglückliche Liebe zu vergessen. Sie wird als Zofe angestellt.
Divonne und Pater Florian schmieden indessen unsaubere Pläne. An der Landsgemeinde des Saanenvolkes wollen sie diese mit Gewalt wieder unter ihren Daumen bringen. Dazu müssen sie die Saaner allerdings zuerst in zwei Lager spalten. Die Liebesaffäre Baumers würde dies besorgen, Divonne hat bereits seinen Diener Lorenzo ausgeschickt, der allerhand Gerüchte unter die Saaner bringt. Gleichzeitig aber fürchten sie dennoch die Gewandtheit des Kastellans. Als Divonne ausspricht, dass er Baumer unschädlich machen werde, hören sie einen Aufschrei vor der Türe: Käthchen Würsten hat sie belauscht und ist gerade von Lorenzo überrascht worden.
Sie verdankt iht Leben nur ihrer gespielten Naivität; durch einen Eid muss sie schwören, keinem Menschen etwas vom Gehörten zu erzählen und wird entlassen.
Daraufhin werden ein paar Verschworene herbeigeführt, die beim Schurkenstreich Divonnes und Pater Florians helfen sollen. Dafür dürfen sie dann im Saanenland nach Herzenslust plündern, wenn die Saaner besiegt sind. Natürlich werden diese als Aufständische bezeichnet, der wahre Sachverhalt bleibt den Verschworenen vorenthalten. Es ist vorgesehen, dass sie bereits am folgenden Tag, während sich "die Gegner blutig dort entzweien", die Saaner angreifen und schlagen.
Käthchen hat sie wieder belauscht, macht sich aber diesmal rechtzeitig aus dem Staube. Auf den Knien bittet sie Graf Rudolf, der gerade von seiner Mutter das Schwert seines Vaters "erbettelt" hat, sie aus dem Schloss zu führen. Nachdem sie ihm von der Bedrohung durch Lorenzos Dolch erzählt, ohne allerdings ihren Eid zu brechen, ist dieser sofort dazu bereit.

Im Landhaus Saanen geht es indessen rauh zu. Es werden Gerüchte über Baumer und Antoinette weitergetragen, die Lorenzo verbreitet hat: Der Kastellan soll das zum Loskauf erforderliche Geld seiner "Buhlin" Antoinette dargebracht haben. Zingre, der dieses Gerücht nur all zu gerrne glaubr, gerät in einen handgreiflichen Zwist mit Clawi Baumer. Der Kastellan betritt die Szene und trennt die Streithähne. Clawi erwähnt den Grund ihres Zwistes.
Der Kastellan erklärt, er werde sich am folgenden Tag vor dem ganzen Saanervolk rechtfertigen. Er warnt die Anwesenden vor ihrer grössten Feindin, der Zwietracht. Als er allein zurückbleibt, klopft Käthchen an. Sofort verlangt sie von ihm das Panner ihrer Heimat. Der Fahne berichtet sie nun vom Plan Divonnes. Dass der erstaunte Kastellan ihr dabei zuhört, scheint sie nicht zu bemerken.....

Ihre letzten Worte lauten:

Mein armes Land, zerklüftet und zerspalten,
Aus deinem Rauschen klingt ihm, inhaltsschwer
Das eine, einz'ge Wort:
Zusammenhalten!

Damit öffnet sie Baumer die Augen. Gleichzeitig gestehen sie sich ihre Liebe neu, die durch das Verhältnis des Kastellans zu Antoinette erkaltet war. Käthchen scheidet von Baumer mit dunklen Vorahnungen.

Am nächsten Morgen besprechen sich der Kastellan, Heinrich Würsten, dessen Sohn Ruof und Clawi Baumer. Sie sind entschlossen, den Freiheitsbrief zu beschaffen, wenn nötig mit Gewalt. Danach machen sie sich auf den Weg zur Landsgemeinde. Dort tut der Kastellan seinen Plan kund: er wird mit Clawi und Ruof Würsten den Brief holen gehen, während Zingre, sein ehemaliger Feind, die Landsgemeinde leitet.
Noch während den Verhandlungen kehren Clawi und Ruof ohne Kastellan zurück. Sie berichten, wie der Kastellan ins Schloss zu Divonne ging, ihm den Brief mit Gewalt entwendete und ihn dann zum Fenster hinaus warf, unter dem er Clawi und Ruof zu warten gebeten hatte. Darauf hätten sie nur noch gehört, wie der Kastellan gerufen habe:

Hier ist der Brief, für den ich sterben muss,
Bringt meinem Land den letzten Abschiedsgruss !

Ein Reiter kommt herangesprengt, zuerst halten ihn alle für den Kastellan, doch es ist Graf Rudolf. Um das aufgebrachte Volk zu beruhigen berichtet nun Käthchen, wie dieser ihr ermöglicht hat, den Kastellan zu warnen, dass er also immer auf der Seite der Saaner gestanden sei.
Graf Rudolf erzählt dann seinerseits vom heldenhaften Opfertod Niclas Baumers. Der tote Kastellan wird auf einer Bahre herbeigeführt. Zingres Tochter Maria erhält den Segen von ihrem Vater für die Verbindung mit Clawi Baumer, damit wird eine alte Familienfeiindschaft beendet.
Clawi Baumer wird von der Landsgemeinde zum neuen Kastellan gewählt.

 

--------------------------------------

Historischer Teil

Saanens Weg zur Befreiung

Verhältnisse zur Grundherrschaft

Die ältesten Urkunden

In der Stiftungsurkunde des Klosters Rougemont werden das Saanetal und die Grafschaft Greyerz erstmals erwähnt. Das Kloster wurde etwa um 1080 vom Grafen Wilhelm von Greyerz gegründet. Dabei wird dem Kloster das umliegende Gebiet und ein Mann namens Walter von Kastell geschenkt. Oberhalb des Grischbachs, im Saanenland also, übernimmt das Kloster zusätzlich die Zehntenrechte von Graf Wilhelm. Aus diesen Schenkungen ist die mächtige Stellung, die das Haus Greyerz innehat, ersichtlich.

Die deutschsprachigen Saaner besiedelten vom Simmental und vom Wallis her das Gebiet im Oberlauf der Saane, das in den Urkunden als eine Wildnis beschrieben wird.

Wie Walter von Kastell waren die ersten Bauern, die ins Saanenland zogen, alle unfreien Standes.Zwar waren sie nicht Leibeigene, doch mussten sie sich einer Reihe von freiheitseinschränkenden Bestimungen fügen und hatten einen ansehnlichen Teil ihres Ertrages an die Herrschaft abzuliefern.

Befreiungsurkunde von 1312

Unter vielen anderen Pflichten waren die Saaner der Tallia unterworfen. Diese verpflichtete sie einerseits zu einer Abgabe von Geld, Getreide und Milchprodukten, andererseits - und das war für die Saaner schlimmer - band sie die Tallia an ihre Scholleass zum Beispiel ein Bauernsohn aus dem Saanenland nicht das Recht besass, wieder auszuwandern.
Peter von Vanel befreite die Saaner 1312 von der Tallia. Dafür führte er einen festen Bodenzins, "certus census" genannt, ein. Dies kam dem Herrschaftsherren ganz gelegen: am Anfang war er auf die Tallia angewiesen, durch dieses Gesetz wurde zwangsläufig viel Land urbar gemacht, wollten die Bauernsöhne ein Auskommen haben. Nun aber war die Bevölkerung gross genug, die Tallia erfüllte für den Grafen keinen wirtschaftlichen Zweck mehr. Für die Freigabe wurde er von den Saanern bezahlt. Für diese unsere Vorfahren war es zwar ein kleiner, aber doch erster wesentlicher Schritt in ihrer persönlichen Freiheit und Unabhängigkeit.

Die Standeseinheit

Neben den achzig im Oktober 1312 befreiten Saanern gab es schon damals etwa achtzig, die bereits losgekaufte Freie, "homines liberi" waren. Auch 1324 wird noch unterschieden zwischen homines liberi (vor 1312 frei) und homines affranchesati (1312 befreit). Alle sind aber noch der Mainmorte unterworfen (s. weiter unten).Vom Jahre 1312 an bildeten die Saaner, bestehend aus den Orten Saanen, Gstaad, Gsteig, Lauenen und Abländschen eine politische Gemeinde. Das Zusammenhalten war ihre Stärke. Sie wurden dadurch zu grossen Geldleistungen fähig. Bald würde sich erweisen, von welcher Bedeutung das sein würde.

Die Geldnot im Hause Greyerz

Greyerz beteiligte sich am Laupenkrieg und erlitt dabei grossen finanziellen Schaden.
Peter III von Vanel musste sich an die Saaner wenden.Diese bezahlten für ihn während acht Jahren den Freiburger Gläubigern 250 Pfund zurück. Bedingung war allerdings, dass Graf Peter den Freiburgern die Zinsen und Rechte seiner Herrschaft nicht verkaufte. Die Saaner hatten also ein Interesse daran, Peter als Zinsherrn zu behalten.Während dieser Zeit kauften sie der Herrschaft das Pfund- und Zollrecht ab.
Graf Peter IV sah sich durch die grosse Geldnot dennoch gezwungen, die Rechte und Zinsen von 42 Saanern an Freiburg auszulehnen.
Im Jahre 1413 musste Graf Anton von Greyerz noch einmal sämtliche Rechte und Einnahmen von den Saanern an Freiburger Bürger abtreten um eine Schuld zurückzuzahlen.
Mit Schenkungen und Belehnungen erwarben sich die Saaner einerseits die Gunst ihrer Herrschaftsherren, andererseits konnten sie immer mehr Pflichten loswerden und sich so allmaählich von der Grundherrschaft befreien.
Diese Abgaben und Pflichten waren folgende:

 

  • Vogteiabgaben oder "usages" Sie umfassten:

Spanndienste: Es bestand die Pflicht, mit den eigenen Tieren das Feld ihres Herrn zu pflügen. Wenn dies nicht möglich war (man denke an einen Bauern aus dem Lauenental) konnte als Ersatz auch ein Geldbetrag entrichtet werden.

Handdienste: Üblich war das sogenannte "Mädertauwen", ein Tagwerk mit der Sense musste auf herrschaftlichem Gut ausgeübt werden. Auch hier war eine Geldentschädigung möglich.

Wachtdienst: Jeder Inhaber einer Feurstelle, also jeder Hausbesitzer, hatte während einer bestimmten Zeit auf der Burg Vanel Wachtdienst zu leistn oder musste er auch hier bezahlen.

Feuerstatthühner: Von jeder Feuerstelle wurde jährlich ein Huhn eingezogen.

Weitere Verpflichtungen der "usages" waren Getreideabgaben und gelegentlich die "chevauchée", d.h. Kriegsdienst oder Entschädigung dafür.

 

  • Die Mainmorte

Die Mainmorte galt zu der Zeit als deutliches Merkmal der Unfreiheit. Sie schränkte die Testierfreiheit ein, die Saaner konnten also nicht über ihr Vermögen verfügen bevor sie starben. Wo bestimmte Erben nicht vorhanden waren, fiel der Besitz des Verstorbenen der Herrschaft zu.
Die Mainmorte war vor allem in der Welschschweiz und in Frankreich üblich. Sie unterschied sich von der Leibeigenschaft dadurch, dass sie die allgemeine persönliche Freiheit wie auch die Heiratsfreiheit nicht einschränkte.
Graf Rudolf IV fand die Mainmorte unwürdig und schaffte sie 1398 in den Kastlaneien Greyerz und Saanen auf ewig ab, natürlich nicht ohne dafür bezahlt zu werden....

  • Die "erbetten", (frz. "onciège)

Dies war eine Abgabe der Landwirtschaft und bestand aus dem verarbeiteten Milchertrag (Butter, Käse etc.) von 2-3 Tagen.

  • Das Lod (lob, laudenium)

Abgabe, die bei Kauf oder Verkauf als Anerkennung des Obereigentümerrechtes an die Herrschaft bezahlt werden musste.
Als die Mainmorte aufgehoben war, wurde das Lod als Siegelgeld eingezogen. Schriftliche Kaufverträge mussten mit dem herrschaftlichen Siegel versehen sein, damit sie ihre Rechtsgültigkeit hatten.

  • Gewerbliche Bodenzinsen

Auf Getreidemühlen, Sägewerken und Stampfmühlen sowie auf Backöfen lasteten zusätzliche besondere Zinsabgaben.

 

Loskauf von allen herrschaftlichen Bodenzinsen, Steuern, Rechten und Abgaben 1448

Die grosse Geldnot im Jahre 1448 zwang Graf Franz I, seine gesammten grundherrlichen Bezüge an die Saaner zu verkaufen. Diese wurden in die Kirche zusammengerufen, wo sie darüber abzustimmen hatten, ob sie dazu bereit seien, die hohe Summe, die dafür verlangt wurde, zu bezahlen.
Obschon den beherzten Saanern zuerst vor dem hohen Betrag graute, brachten sie den Kauf zustande. Niclas Baumer der jüngere, der damals Kastellan war, wurde als Unterhändler eingesetzt. Es wurde eine Kommission gebildet, die das Auftreiben des vielen Geldes ermöglichen sollte. Diese Kommission wurde vom ehemaligen Kastellan, Niclas Baumer dem älteren angeführt. Unter anderem darum, weil dieser eine sehr angesehene Persönlichkeit war, konnte das Geld zum Kauf aufgebracht werden.
Mit dem Loskauf von ihren Abgaben und Pflichten erhielten die Saaner ein eigenes Siegel, die bisher grösste Errungenschaft auf dem Weg zur Freiheit. Sie waren nun nicht mehr auf das herr-schaftliche Siegel, das sie ständig an ihre Unreiheit erinnert hatte, angewiesen.

 

Die Verwaltung

Der Kastellan

Der Kastellan vertrat die Herrschaft in der Verwaltung der Landschaft. Er war erster:
- Gerichtsbeamter
- Polizeibeamter
- Finanzbeamter
- Wirtschaftsbeamter

Der Kastellan wurde von der Herrschaft eingesetzt. Zuerst war es kein Einheimischer. Doch bereits 1439 hatten die Saaner einen eigenen Kastellan durchgesetzt, 1500 wurde ein Saaner als Kastellan im Gesetz verankert. Der erste Saaner Kastellan war Niclas Boumer d. ältere.

Die Amtsdauer betrug 3 Jahre. Der Kastellan konnte von der Herrschaft abgesetzt werden, falls diese mit ihm nicht zufrieden war.

Der Landesvenner

Er war von Anfang an ein Einheimscher und war für die Angelegenheiten im innern der Landschaft Saanen verantwortlich. Der Venner war es, der in Kriegszügen als Heerführer das Banner zu tragen hatte. Er vertrat die Interessen der Landleute gegenüber der Herrschaft und war somit eigentlich eine Ergänzung zum Kastellan.

Neben diesen beiden wichtigsten Beamten in der Verwaltung gab es weitere weniger wichtige wie den Landschreiber, den Landseckelmeister und verschiedene Vögte.

Die Landsgemeinde

Sie war die gesetzgebende Behörde in der Selbstverwaltung Saanens. Beamtenwahlen (ausser Kas-tellan), Gerichtssachen, kriegerische Abmachungen und vieles mehr unterlag der Landsgemeinde. Zugelassen wurden alle Männer ab dem 14. (!) Altersjahr.

Die Gesetzgebung

Das Landrecht (von der Landsgemeinde bestimmt) bildete die gültigen Rechtsordnungen. Dabei gab es ein geschriebenes und ein ungeschriebenes Recht. Bei Entscheiden wurden oft die Räte der Ältes-ten beigezogen, die sich auf überlieferten ungeschriebenen Abmachungen beriefen. Das Landrecht war selbsterworbenes Gewohnheitsrecht. Daneben besass aber auch die Herrschaft das Recht, Ordnungen und Bestimmungen zu erlassen. Mit der zunehmenden Befreiung jedoch wurde die herrschaftliche Gewalt nur noch dazu verwendet, die von den Saanern selbst bestimmten Gesetze zu bestätigen.

Graf Rudolf (1397) war ziemlich mild zu den Saanern, er mischte sich wenig in ihre Angelegenheiten und liess ihnen freie Hand. Mit Graf Anton (1429) jedoch gab es verschiedentlich Reibereien. Oft musste ein Schiedsgericht beigezogen werden, das aus Räten von Bern und Freiburg bestand.

Als dann ab 1439 der Kastellan ein Einheimischer war, gelangten die Saaner zur wirklichen Selbständigkeit: die Geschäfte Saanens wurden an der Landsgemeinde erörtert. Der Kastellan, der die Herrschaft vertrat war zwar anwesend und leitete die Landsgemeinde. Doch da er aus eigenen Reihen stammte, war die "Vertretung der Herrschaft" eine reine Formsache.

Das Gerichtswesen

Die ganze Landschaft Saanen bildete einen einzigen Gerichtsbezirk. Es gab drei verschiedene Gerichte, denen allen der Kastellan im Namen der Herrschaft vorstand.

1. Das Untergericht

Es behandelte kleinere Zivilsachen und versammelte sich in Gstaad. Es wurde durch den Kastellan alle drei Jahre neu zusammengesetzt.

2. Das "gricht"

Es bestand immer aus denselben, besonders vereidigten Männern, die von der Landsgemeinde dafür bestimmt wurden. Ihm unterstanden grössere Zivilsachen und kleinere Strafsachen. Daneben hatte es noch allerlei andere Geschäfte der Landsgemeinde zu besorgen; vor allem führte es dringende Angelegenheiten, mit denen man nicht bis zur Landsgemeinde warten konnte, aus.

3. Das "gmein landgricht"

Dieses Gericht war das oberste Gericht der Landschaft Saanen. Es behandelte schwere Kriminalsachen, entschied über Leben und Tod , erteilte Freiheitsstrafen und peinliche Strafen, Strafen also, die ans Blut gingen. Man könnte es also auch als Blutsgericht bezeichnen.
Bei Mord und Totschlag herrschte das Gesetz der Blutrache: der Täter wurde vom "gmein landgricht", der Landsgemeinde, dreimal hintereinander öffentlich aufgerufen. Damit wurde er den Verwandten überlassen, die mit ihm tun konnten, was sie wollten. Sein Hab und Gut verfiel der Herrschaft.

 

Vergleich: Theater - historisches Geschehen

"Zeit der Handlung: 1398": Es liegt auf der Hand, dass dieses Datum geschichtlich nicht zutreffen kann. Die Saaner hatten ja erst 1439 den ersten eigenen Kastellan. Der Grund liegt darin, dass J.J.Romang das ganze Geschichtsgeschehen vereinfacht hat:

Fortan wird nimmermehr in unserm Land
der zehnte Streich für unsern Herrn getan.....
Er darf der kummervollen Wittwe nicht
Das schönste Rind aus ihrem Stalle führen....

Die ersten zwei Zeilen meinen die Abgaben, von denen sich die Saaner erst 1448 losgekauft hatten. Die anderen beiden Zeilen stimmen mit dem geschichtlichen Datum überein, hier wird auf die Main-morte angespielt. Die Befreiung davon erfolgte tatsächlich 1398.
Romang vereinfachte das Geschehen, indem er die beiden wichtigsten Daten und den wichtigsten Mann, nämlich Niclas Baumer in einem Schauspiel zusammenkommen lässt. Damit wahrte er die für das Theater erforderliche Einheit der Zeit.
Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Szenen im Schauspiel, die ganz sicher nicht der historischen Wirklichkeit entsprechen. Von Leuten wie Divonne, Pater Florian, Käthchen Würsten, Antoinette Vaugrenant und anderen schweigt die Geschichte.

Mit einigen Abweichungen und Zutaten hat Romang mit Niclas Baumer den "Tell des Saanenlandes" geschaffen; durch den heldenhaften Tod wird er uns noch fast sympathischer als Schillers Schweizerheld. Diese Abweichungen sind aber Details im Vergleich zum Grundgedanken, den Romang im Schauspiel treffend hervorhebt, und den auch Gottfried Aebersold in seiner Dissertation über die Ge-schichte Saanens stark hervorhebt: Die Wichtigkeit der Einigkeit und des Zusammenhaltens der Saaner.

Hier noch einmal die von mir aus gesehen wichtigste Stelle aus dem "Kastellan":

Käthchen spricht zum Banner:

Zwei Farben weisst zusammen du zu halten.
Du einest sie zu einem Bilde her !
O täten Männer so - nicht säh ich mehr
Mein armes Land zerklüftet und zerspalten.
Aus deinem Rauschen klingt ihm inhaltsschwer
Das eine einz'ge Wort: "Z u s a m m e n h a l t e n !"

Ohne dieses "Zusammenhalten" wären die Saaner wohl schwerlich zu solchen Leistungen, besonders finanzieller Art, fähig gewesen. Und ohne diese Leistungen hätten scih die Saaner kaum Schritt für Schritt von der anfangs schwer auf ihnen lastenen Grundherrschaft zu Selbständigkeit und Freiheit durchringen können.  

 

Zurück an den Anfang